Das Gutachten
Der öffentlich bestellte Vermessungsingenieur ist befugt, Tatbestände an Grund und Boden zu beurkunden. Er wird daher oftmals von Gerichten als Sachverständiger aufgefordert, Gutachten anzufertigen, die zu Beweiszwecken in Prozessen aus dem Nachbarrecht, dem Bauordnungsrecht und ähnlichem benötigt werden.
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