KostenDie Kosten für Dienstleistungen des Öffentlich bestellten Vermessungsingenieurs (wie zum Beispiel Grundstücksteilungen, Amtliche Lagepläne und Gebäudeeinmessungen) sind gesetzlich (ÖbVermIng KO NRW) geregelt. Die Höhe der Kosten richten sich z.B. nach dem Bodenrichtwert, den Grenzlängen, der Flächengröße oder den Normalherstellungskosten.
Alle übrigen Tätigkeiten (wie z. B. Absteckungen, Bestandspläne und Massenermittlungen) werden nach der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) abgerechnet
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