Vermessungbüro Dipl.-Ing. Paul Gertz
Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur


Grundstücksteilung

Die Grundstücksteilung

Sie möchten von einem bestehenden Grundstück einen Teil abtrennen oder dieses in mehrere Teile aufteilen. Es entsteht somit ein neues selbstständiges Grundstück, das anschließend veräußert oder selbst belastet werden kann.
Handelt es sich um ein bebautes Grundstück, so muss zunächst eine Teilungsgenehmigung beim zuständigen Bauamt beantragt werden. Hierfür fertigen wir einen Teilungsplan mit den von Ihnen beabsichtigten neuen Grenzen an und reichen diesen mit allen nötigen Anträgen in Ihrem Namen bei der zuständigen Baubehörde ein. Damit es hier zu keiner Verzögerung kommt, prüfen wir zunächst, ob Ihre geplante Grundstücksteilung dem Bauordnungsrecht entspricht. Nach Erhalt der Teilungsgenehmigung kann das Grundstück in der Örtlichkeit vermessen werden. Hierbei werden die alten Grenzen hergestellt und die neuen Grenzen entsprechend Ihren Vorgaben gebildet. Die Grenzpunkte werden abgemarkt, also mit sichtbaren Grenzzeichen versehen. In einem extra angesetzten Grenztermin werden die Grenzen und Abmarkungen angezeigt und das Einverständnis der Beteiligten (die Eigentümer, die von der Abmarkung betroffenen Nachbarn,...) in einer Niederschrift vermerkt und beurkundet.
Anschließend werden die erstellten Vermessungsschriften (Koordinatenberechnungen, Flächenberechnungen, Grenzniederschrift,....) an das zuständige Katasteramt zur Übernahme der Teilungsvermessung geschickt. Hier werden neue Flurstücksnummern für die neuen Grundstücke vergeben und Ihnen mitgeteilt (sog. Auflassungsschriften). Hiermit können Sie nun z.B. zum Notar gehen und eine Umschreibung der Grundstücke veranlassen.
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