GebäudeeinmessungDie Gebäudeeinmessung ist für neu errichtete oder in ihrem Grundriss veränderte Gebäude vom Gesetzgeber vorgeschrieben. Sie dient der Vervollständigung des Katasternachweises, der in vielfältiger Weise Grundlage unter anderem für Planungsvorhaben und sich auf die Darstellung im Liegenschaftskataster stützende Vorhaben ist.
Die Gebäudeeinmessung wird örtlich am fertiggestellten Neubau oder an dem in seinem Grundriss veränderten Gebäude durchgeführt und dem Katasteramt zur Übernahme in das Liegenschaftskataster eingereicht.